Haus- und Badeordnung

Die Haus- und Badeordnung der Bad Saarow Kur GmbH (SaarowTherme)

Die Badeordnung - unsere SPA-Etikette

Wir begrüßen Sie herzlich in der SaarowTherme und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

I. Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit Betreten der SaarowTherme (des Geländes und der Räumlichkeiten) und der Lösung eines Eintritts mit der Aushändigung eines Schlüsselchips erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
     
  2. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der SaarowTherme.
     
  3. Anregungen, Wünsche oder Beschwerden nimmt jeder Mitarbeiter der SaarowTherme gern entgegen. Darüber hinaus steht Ihnen unser Briefkasten am Aufsichtsbüro zur Verfügung.
     
  4. Die Amtssprache in Deutschland und somit in der SaarowTherme ist deutsch.
     
  5. Das Personal der SaarowTherme übt gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, die Sicherheit und Ordnung gefährden oder andere Gäste belästigen, können vorübergehend oder dauerhaft vom Besuch der SaarowTherme ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld sowie das Entgelt für gebuchte Leistungen nicht erlassen oder erstattet. Dem betroffenen Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der SaarowTherme in diesem Fall keine oder eine wesentlich niedrigere Vergütung zusteht als das vollständige Eintrittsgeld. Darüber hinaus kann durch die Geschäftsleitung oder deren Beauftragte ein Hausverbot ausgesprochen werden.
     
  6. Angebrachte Warntafeln, Gebots- und Verbotsschilder und sonstige Hinweise sind unbedingt zu beachten. Sie dürfen nicht beschädigt, verunreinigt oder entfernt werden.
     
  7. Wer sich widerrechtlich Zutritt zum Gelände der SaarowTherme verschafft, bewusst kein Entgelt für kostenpflichtige Leistungen entrichtet bzw. dies versucht, wird unverzüglich des Hauses verwiesen und muss mit einer Strafanzeige rechnen.
     
  8. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem pauschalen Reinigungsentgelt von 50 EUR belegt. Dem gast ist es gestattet, gegenüber der Bad Saarow Kur GmbH den Nachweis anzutreten, dass entweder gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als 50 EUR entstanden ist. Wir behalten uns vor, den tatsächlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen, sollte dieser den pauschalen Einbehalt übersteigen.
     
  9. In allen öffentlichen Bereichen der SaarowTherme ist der Austausche von Zärtlichkeiten auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Sexuelle Handlungen sind verboten. Verstöße gegen die guten Sitten werden mit Hausverbot und Strafanzeige geahndet. Eine Erstattung bereits entrichteter Eintrittsgelder erfolgt in diesem Fall nicht.
     
  10. Der Genuss von Alkohol ist auf ein vertretbares Maß zu beschränken. Die Bad Saarow Kur GmbH behält sich vor, den Ausschank von alkoholischen Getränken grundsätzlich und pro Gast zu begrenzen, sowie alkoholisierten Gästen den weiteren Konsum zu untersagen und diese bei Gefährdung und Störung des Badebetriebes des Bades zu verweisen. Eine Rückerstattung in Anspruch genommener Leistungen und Eintrittsgelder ist in diesem Fall ausgeschlossen.
     
  11. Aus sicherheitstechnischen Gründen werden Bereiche der SaarowTherme live kameraüberwacht. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz des Eigentums der Gäste und der Bad Saarow Kur GmbH.
     
  12. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über die Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
     
  13. Bei winterlicher Witterung kann es zu eingeschränktem Winterdienst auf den Außenflächen sowie den Außenbeckenbereichen und den Saunaterassen der SaarowTherme kommen. Die Benutzung der Außenbereiche erfolgt bei winterlicher Witterung grundsätzlich auf eigene Gefahr.

 

II. Öffnungszeiten, Zutritt

  1. Die Öffnungs- / Nutzungszeiten der SaarowTherme werden von der Geschäftsführung festgesetzt. Sie sind den Aushängen im Foyer zu entnehmen. Die Nutzungszeit beinhaltet das Aus- und Ankleiden sowie die Körperreinigung. Gäste, welche die Einrichtungen der SaarowTherme bis zur Schließzeit nutzen, haben nach Schließung der Therme eine Karenzzeit von 10 Minuten zum Auschecken. Bei Überschreiten dieser Karenzzeit ist ein entsprechender Betrag nachzuzahlen. Das Kassensystem optimiert die Tarife selbstständig laut Preisliste.
     
  2. Die Geschäftsleitung kann die Benutzung der SaarowTherme oder Teile davon einschränken (u. a. witterungsbedingt, wegen betrieblicher Störungen, Revisionsarbeiten, Sanierungen,  etc.) Ansprüche gegen die Bad Saarow Kur GmbH oder eine Reduzierung des Eintrittspreises aus diesem Grund sind ausgeschlossen.
     
  3. Sind Teile der SaarowTherme aufgrund von Therapien, Kursen, Foto- und Filmaufnahmen, Veranstaltungen oder Ähnlichem nicht nutzbar, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduzierung des Eintrittspreises.
     
  4. Der Zutritt ist nicht gestattet für
    - Personen, die unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen
    - Personen, die Tiere mit sich führen
    - Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, ansteckenden Hauterkrankungen oder offenen Wunden leiden (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt werden).
     
  5. Bei allen Formen der
    - Herzinsuffizienz
    - Hypertonie
    - schweren Angina pectoris
    - akuten, vor allem infektiösen Erkrankungen
    - akuten Thrombophlebitis
    ist von einem Besuch der SaarowTherme abzuraten.
     
  6. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, Personen, die sich nicht ohne fremde Hilfe aus- und ankleiden können, Blinde, Personen mit geistiger Behinderung sowie Anfallskranken ist die Benutzung der SaarowTherme nur zusammen mit einer volljährigen Begleitperson, die eine aktive und selbständige Hilfe und Betreuung ausführen kann, gestattet.
    Nichtschwimmern, Kindern unter 15 Jahren sowie Gruppen von Schwerbehinderten ist der Zutritt nur in Begleitung einer mündigen Person erlaubt, der für die Zeit des Aufenthaltes die Verantwortung und Aufsichtspflicht obliegt.
    Für Gruppen oben genannter Personenkreise ab 15 Gruppenmitgliedern ist für die Wasseraufsicht zusätzlich ein Rettungsschwimmer erforderlich.
     
  7. Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Schlüssels sein.
    Bei Eintritt in die SaarowTherme erhalten Sie einen elektronischen Schlüsselchip. Mit diesem Schlüssel öffnen und schließen Sie die Garderobenschränke, können die Drehkreuze passieren und hier werden alle Leistungen aufgebucht, die Sie während Ihres Aufenthaltes in Anspruch nehmen. Sie bezahlen alle aufgebuchten Leistungen am Ende Ihres Aufenthaltes an der Kasse. Eine vorübergehende Unterbrechung des Aufenthaltes ist ausgeschlossen.
     
  8. Die im Foyer der SaarowTherme ausgewiesenen Tarife sind verbindlich. Mit Entgegennahme des Schlüsselchips werden diese anerkannt. Entgelte bzw. Gebühren werden nicht erstattet. Werden im Saunabereich ausschließlich Einzelanwendungen wie z. B. Rhasul oder Massagen in Anspruch genommen, kann der Saunabereich frühestens 10 Minuten vor der Anwendung betreten werden und ist  unmittelbar im Anschluss (10 Minuten) an die Anwendung zu verlassen. Andernfalls wird der  Saunatarif oder der Saunaübergangszuschlag fällig.
     
  9. Für verloren gegangene oder nicht eingelöste Gutscheine und Zehnerkarten wird weder Ersatz geleistet, noch Geld zurück erstattet. Hiervon ausgenommen sind personenbezogene Zeitkarten und Geldwertkarten. Bei Nachweis des Verlustes werden diese gegen Zahlung der Bearbeitungskosten von derzeit 10,00 € ersetzt.
     
  10. Eine doppelte Rabattierung jedweder Art ist ausgeschlossen. Ein nachträglicher Rabatt auf Verkäufe, die bereits vor Beginn der Rabattaktion abgeschlossen wurden, wird nicht gewährt. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

 

III. Aufenthalt im Bad

  1. Mit dem Lösen eines Eintritts entsteht kein Anspruch auf eine Sitz- oder Liegemöglichkeit.
     
  2. Das Reservieren von Sitz- oder Liegeflächen mit Handtüchern, Taschen oder anderen Gegenständen ist nicht gestattet. Bitte nutzen Sie die zur Verfügung stehenden Körbe und Abstellmöglichkeiten. Das Personal der SaarowTherme ist berechtigt, reservierte Liegen selbständig zu beräumen. Benutzen Sie die Ruheliegen nicht mit tropfnasser Badebekleidung und legen Sie bitte vor Benutzung ein Bade- oder Handtuch unter.
     
  3. Badegäste haben sich so zu verhalten, dass die Sicherheit und Ordnung sowie die Sauberkeit innerhalb der SaarowTherme nicht gefährdet werden. Die Einrichtungen der SaarowTherme sowie die Grünanlagen und Anpflanzungen sind pfleglich zu behandeln.
     
  4. Die SaarowTherme ist ein Gesundheits- und Erholungsbad, kein Spaß- bzw. Sportbad. Im Interesse unserer Erholung suchenden Gäste legen wir großen Wert auf eine ruhige und entspannte Atmosphäre. Vermeiden Sie bitte Lärm und Unruhe.
     
  5. Das Springen vom Beckenrand, das Tauchen, sowie das Werfen von Spielelementen wie z. B. Bällen u. ä. sind grundsätzlich nicht gestattet. Über eine temporäre Nutzung von mitgebrachten Sport-, Spiel- oder Animationsgeräten (Bälle, Schnorchel etc.) entscheidet das Aufsichtspersonal der SaarowTherme auf Grundlage der Besucherfrequenz.
     
  6. Vor dem Baden ist in den Duschräumen eine intensive Körperreinigung vorzunehmen. Seifen oder andere Körperreinigungsmittel und Cremes dürfen außerhalb der Duschanlagen und Umkleidebereiche nicht verwendet werden. Es wird empfohlen sich nach dem Bad lediglich abzuduschen, um eine optimale Wirkung unserer Heilmittel zu ermöglichen. Nicht gestattet sind Hygienemaßnahmen, die über das Waschen des Körpers hinausgehen, wie z. B. Pediküre/ maniküre. Rasieren, Haare färben...
     
  7. Das Mitführen von Behältern jedweder Art aus Glas oder ähnlich zerbrechlichem Material in der SaarowTherme ist aus Gründen der Verletzungsgefahr, auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, nicht gestattet. Hinsichtlich Verunreinigungen durch Glasbruch wird auf Punkt I, 8 verwiesen.
     
  8. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist ausschließlich auf der Liegewiese und den Saunadachterrassen gestattet.
     
  9. Das gesamte Gebäude ist ein Nichtraucherbereich. Das Rauchen ist ausschließlich in den dafür ausgewiesenen Bereichen gestattet. Bitte nutzen Sie die aufgestellten Aschenbecher. Dies gilt auch für elektrische Zigaretten.
     
  10. Für Kleinkinder bis zu 2 Jahren ist das Tragen von Aquawindeln zwingend vorgeschrieben. Empfohlen wird auch das Anlegen von Schwimmhilfen.
     
  11. Die Nutzung des Bades ist grundsätzlich nur mit allgemein üblicher Badebekleidung zulässig, die die primären Geschlechtsmerkmale bedeckt. Textilfreies Baden ist nicht gestattet. Das An- und Auskleiden hat in den ausgewiesenen Umkleidebereichen zu erfolgen.
     
  12. Die Barfußgänge der Umkleiden, die Duschräume und Beckenbereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
     
  13. In der SaarowTherme besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, dass durch nass belastete Bodenflächen entsteht. Deshalb ist im gesamten Bad- und Saunabereich besondere Vorsicht geboten. Es sollten grundsätzlich außerhalb der Becken rutschfeste Badeschuhe getragen werden.
     
  14. Es dürfen ausschließlich Gegenstände in die SaarowTherme gebracht werden, die in einem Garderobenschrank verstaut werden können (Dies gilt nicht für Zusammenklappbare Kinderwagen u. ä.). Der Bad- und Saunabereich, sowie Flure und das Foyer sind aus Sicherheitsgründen von Kinderwagen, Koffern, Rollatoren, Rollstühlen und sonstigen sperrigen Gegenständen freizuhalten. Sämtliche Türen (insbesondere Notausgänge) dürfen nicht mit Liegen, Taschen, Handtüchern oder anderen Gegenständen belegt bzw. zugestellt werden. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Lüftungsgitter, Schutzgitter etc.) dürfen nicht mit Gegenständen oder Handtüchern belegt werden. Hier besteht Brandgefahr. Den Mitarbeitern der SaarowTherme ist es nicht gestattet, persönliche Gegenstände der Gäste in Verwahrung zu nehmen.
     
  15. Die Nutzung von Musikinstrumenten, Tonwiedergabegeräten oder Fernsehgeräten, sowie Ferngläsern ist nicht gestattet.
     
  16. Das Fotografieren und Filmen ist grundsätzlich nicht gestattet. Sofern andere Gäste nicht belästigt werden, ist der stumme Gebrauch von Smartphones geduldet, wenn die Kameralinse abgeklebt wird. Entsprechende Aufkleber erhalten Sie beim Personal.
     
  17. Jeder Gast hat sich so zu verhalten, dass sich kein anderer Gast durch ihn belästigt fühlt.

 

IV. Sauna

  1. Die speziellen Bestimmungen zum Verhalten im Saunabereich sind den entsprechenden Aushängen vor Ort zu entnehmen und zu befolgen.
     
  2. Im gesamten Saunabereich ist das Fotografieren und Filmen nicht gestattet. Sofern andere Gäste nicht belästigt werden, ist der stumme Gebrauch von Smartphones in den Bar- und Ruhebereichen geduldet, wenn die Kameralinse abgeklebt wird. Entsprechende Aufkleber erhalten Sie beim Saunapersonal.
     
  3. Die Saunakabinen in der Saunalandschaft und der PanoramaSauna sind textilfreie Zonen. Außerhalb der Saunakabinen verstehen sich die Saunabereiche jedoch nicht als Einrichtungen der Freikörperkultur. Nach Beendigung des Saunagangs einschließlich der dazu erforderlichen Abkühlungsphase ist deshalb ein Bademantel bzw. ein Handtuch umzulegen. Dies gilt ebenfalls für die Bereiche der Gastronomie.
     
  4. Die Saunaangebote dürfen grundsätzlich nur von gesunden Personen genutzt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich vorab einen Arzt zu konsultieren, um mögliche Komplikationen auszuschließen.
     
  5. Vor dem Benutzen der Saunen hat sich der Gast gründlich zu reinigen und abzutrocknen.
     
  6. In den Saunakabinen ist ein ausreichend großes Liege- oder Sitztuch unter den ganzen Körper zu legen, um Verunreinigungen der Bänke zu vermeiden.
     
  7. Es ist nicht gestattet, eigene Aufgussmittel mitzubringen und anzuwenden. Aufgüsse dürfen nur vom Personal der SaarowTherme durchgeführt werden.
     
  8. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Saunaöfen, Lüftungsgitter, Schutzgitter etc.) dürfen nicht mit Gegenständen oder Handtüchern belegt werden. Hier besteht Brandgefahr.

 

V. Haftung

  1. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der SaarowTherme sind von den Gästen pfleglich zu behandeln.
     
  2. Jeder Gast haftet für Schäden, die er durch missbräuchliche Benutzung, schuldhafte Verunreinigung oder Beschädigung verursacht hat.
     
  3. Für Schäden, die von Kindern herbeigeführt werden, haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
     
  4. Die Besucher nutzen die SaarowTherme einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Bad Saarow Kur GmbH, die SaarowTherme und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet die Bad Saarow Kur GmbH nicht.
     
  5. Die Bad Saarow Kur GmbH haftet bei Sachschäden an vom Gast mitgebrachten Sachen sowie daraus resultierenden Vermögensschäden, sofern der Schaden auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung von Mitarbeitern, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Bad Saarow Kur GmbH zurückzuführen ist. Im Übrigen ist die Haftung für Sachschäden ausgeschlossen.
     
  6. Die Haftung der Bad Saarow Kur GmbH, deren Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen für nur einfach fahrlässig herbeigeführte sonstige Schäden, die keine Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes sind, wird ausgeschlossen. Die gesetzliche Haftung für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden der Bad Saarow Kur GmbH, deren Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen bleibt unberührt.
     
  7. Den Gästen der SaarowTherme wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzuführen. Falls der Gast dennoch Wertgegenstände mit sich führt, wird ihm empfohlen, diese in den entsprechend dafür vorgesehenen Wertfächern zu deponieren. Von Seiten der Bad Saarow Kur GmbH werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Bad Saarow Kur GmbH nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt bei Beschädigung durch Dritte. Dies gilt auch, wenn diese im Garderobenschrank und / oder Wertfach eingeschlossen wurden. Das Einbringen von Geld und Wertgegenständen in einen durch die Bad Saarow Kur GmbH  zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und / oder ein Wertfach begründet keinerlei Pflichten der Bad Saarow Kur GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrungspflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und / oder Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.
     
  8. Jeder Gast hat seinen Schlüsselchip und seine Leihwäsche so zu verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Der Schlüsselchip ist während des gesamten Aufenthaltes am Körper zu tragen und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Andernfalls liegt bei Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. Bei schuldhaftem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung des Schlüsselchips oder von Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Höhe von derzeit 40 EUR (Schlüsselchip) bzw. ein Pfand in Höhe von 50 bzw. 20 EUR (Leihwäsche) in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Im Falle des späteren Auffindens eines Schlüsselchips wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurück erstattet. Eine Woche nach Auftreten eines Schlüsselverlustes wird das entsprechende Schloss ausgetauscht. Eine Rückgabe des Schlüssels gegen Auszahlung des Pauschalbetrages ist nach Austausch des Schlosses nicht mehr möglich. Dem Gast ist es ausdrücklich gestattet, den Nachweis anzutreten, dass der Bad Saarow Kur GmbH gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als der Pauschalbetrag ausweist. Der Bad Saarow Kur GmbH ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.
     
  9. Für unsere ergänzenden Angebote wie z. B. Masken, Peelings, Aufgüsse etc. und eventuell danach auftretende Hautirritationen wird keine Haftung übernommen. Dies gilt ebenfalls für dadurch verursachte Verunreinigungen an Textilien.
     
  10. Für eventuell auftretende Verfärbungen, Bleichungen oder Beschädigungen an der Badebekleidung oder an Schmuck / Uhren lehnt die Bad Saarow Kur GmbH jegliche Haftung ab, da diese durch die Wasserbeschaffenheit (Sole) auftreten können.

 

VI. Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den Bade-, Sauna- und Wellnessbetrieb der gesamten SaarowTherme. Bei Sonderveranstaltungen können Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.

 

VII. Sonstiges, Inkrafttreten

  1. Für alle Streitigkeiten mit der Bad Saarow Kur GmbH ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Fürstenwalde.
     
  2. Die Haus- und Badeordnung tritt am 15.12.2023 in Kraft. Die bisher gültige Fassung tritt gleichzeitig außer Kraft.

Bad Saarow, den 15.12.2023

Axel Walter
Geschäftsführer
Bad Saarow Kur GmbH
SaarowTherme